Reinhard Herberstein / HR-SERVICE
IT-Dienstleistungen
Kapellenweg 23
A-5020 Salzburg
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Stand: 17.04.2018 / Version 3.0.3
C) Sonderbestimmungen für Wartungsvertragskunden (A/B)
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Wenn nicht anders im Wartungsvertrag vereinbart gelten die AGB von HR-Service Punkte A) ; B) und C) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Gilt für bereits bestehende Wartungsvertragskunden und Neukunden mit den Wartungsvertragstarifeinheiten: Basic Support; Advanced Support; Gold Support.
A) Für den Verkauf und die Lieferung von Support Leistungen
B) Für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten
2. gesonderte Vereinbarung f. Wartungsvertragskunden
- nicht verbrauchte Einheiten können nicht kumulativ aufgerechnet werden und verfallen am Ende der Rechnungsperiode bzw. am Monatsende.
- Wartungsentgelttarife: Basic- / Advanced- / Gold- Support und bestehende Wartungsverträge wird im jeweiligen Vertrag festgehalten.
- Reaktionszeiten sind Richtwerte können aber kürzer sein, jedoch nicht länger als wie im Wartungsvertrag vereinbart sein.
- ein Upgrade auf ein nächst höheres Paket ist jeweils am Ende des Monats möglich, ein Downgrade ist erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich.
- bereits voraus bezahlte Beiträge, werden abzüglich einer einmaligen Servicegebühr von EURO 55.- rückerstattet (z.B.: Auflösung des Vertrages / Kündigungsfrist).
- jede weitere Kosten für Einheiten, werden im jeweiligen gültigen gewählten Wartungsvertragstarif verrechnet.
- Anfahrtszeiten und Materialeinkauf werden mit den aktuell gültigen HR-Service Tarifen verrechnet.
- Vorrangig sind alle die im bestehenden Wartungsvertrag vereinbarten Punkte angeführt, alle nicht angeführten Punkte sind gemäß den aktuellen AGB von HR-Service anzuwenden.
- vorzeitige / einvernehmlicher Auflösung des Wartungsvertrages durch den Auftraggeber: 8 Wochen Kündigungsfrist / vom restlichen Jahresgesamtauftrag sind 30% des Auftragswertes und die in Punkt C) 2.e Servicegebühr zu entrichten.
- Wertanpassung für Wartungsverträge erfolgt Quartalsmäßig oder jeweils zum 01.01.; 01.03.; 01.06.; 01.09.; des Folgejahres/monats.
3. Fernwartungstool
1. Die Kosten für das Fernwartungstool werden gesondert verrechnet und beinhaltet zwei Halbjahresbeiträge am Jahresanfang / Jahresmitte. Mit Wartungsvertragsende endet der Support der Software und die Beitragskosten, anteilig bezahlte Beiträge werden in der Endabrechnung gegenverrechnet.
Die Softwarelizenz ist Eigentum von Reinhard Herberstein / HR-Service.
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Stand: 17.04.2018 / Version 3.0.3
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