COVID-19

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

um die weitere Ausbreitung von COVID-19 so gut und rasch wie möglich in den Griff zu bekommen, ist das Gebot der Stunde. Unser Beitrag: Bestmöglicher Schutz unserer Kunden, Partner und MitarbeiterInnen nach Maßgabe der GesundheitsexpertInnen sowie der Österreichischen Bundesregierung.
Darüber hinaus tun wir unser Möglichstes, um unseren hohen Ansprüchen als verlässlicher IT-Partner weiterhin gerecht zu werden. Unsere Kunden wollen wir auch in dieser beispiellosen Ausnahmesituation beim sicheren und reibungslosen Betrieb ihrer Systeme unterstützen.

HR-Service kümmert sich auch weiterhin um Ihre Anliegen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.

Wir stehen Ihnen nach wie vor mit Rat und Tat zur Seite. Soweit dies der Anlassfall erlaubt, schränken wir persönliche Besuche und Kontakte jedoch möglichst ein und setzen stattdessen verstärkt auf E-Mail, Telefon und Fernwartung Tools.

Für Anfragen betreffend neue / geplante Projekte wenden Sie sich gerne ebenfalls an uns. Wir müssen allerdings darauf hinweisen, dass wir über bestehende Dienstleistungen hinausgehende Projekte derzeit nur situationsabhängig umsetzen können, bis sich die Lage wieder einigermaßen normalisiert hat, hierzu werden Sie noch gesondert informiert.

WICHTIGE Tipps – speziellen Gefahren

Die enorme Zunahme an Teleworking und die geringe Vorort-Besetzung für Notbetrieb bedeuten leider auch fehlende persönliche Kommunikation und vermehrt schriftliche Kommunikation via E-Mail, WhatsApp usw.
Das haben sich leider auch Betrüger und Cyberkriminelle erkannt und nutzen diese ungewöhnliche Situation und Erwartungshaltung von MitarbeiterInnen aus. Seien Sie deshalb in folgenden Situationen besonders wachsam!

1. Gefälschte E-Mail-Absender: 

Als Mitarbeitern rechnen Sie aktuell mit primär schriftlichen Aufträgen und Sie können sich nicht – wie gewohnt – kurzfristig persönlich abstimmen. E-Mails und Absender der E-Mail können gefälscht sein. E-Mail-Anhänge können auf dem Weg von Empfänger zu Absender verändert oder ersetzt werden.

Seien Sie daher bei E-Mails wachsam:

  • mit ungewöhnlichen und/oder vertraulichen Aufträgen, die eine Änderung der üblichen Vorgehensweise bedeuten (auch wenn die E-Mail scheinbar von einem Ihnen gut bekannten Absender stammt);
  • von Absendern, mit welchen Sie vielleicht üblicherweise nicht direkt kommunizieren (z.B. Geschäftsführung);
  • mit Überweisungsaufträgen in ungewöhnlicher Höhe oder mit geänderten Kontoverbindungen (auch wenn die Rechnung tatsächlich erwartet wird);
  • mit Aufträgen von externen Auftraggebern (Behörde, Rechtsanwalt oÄ);
  • mit dem Auftrag Zugangsdaten/Passwörter herauszugeben oder einzugeben.

2. E-Mails zum Thema Corona: 

Aktuell ist der Informationsbedarf an „Corona/Covid-19“ sehr hoch. Als Mitarbeiter rechnen Sie mit E-Mails zu Thema von Geschäftsführung und Führungskräften. Aktuell kursieren daher bereits gefährliche E-Mails mit Schadprogrammen und Phishing-Links.
Seien Sie bei E-Mails oder anderen elektronischen Anfragen wachsam:

  • wenn Sie E-Mail-Anhänge zu „Corona/Covid-19“ öffnen sollen.
  • wenn Sie auf externe Links zum Thema „Corona/Covid-19“ klicken sollen.

3.Fernzugriffe auf Ihre Geräte
Aktuell rechnen Sie damit, dass sich Ihre IT, IT-Dienstleister oder Programmhersteller bei Ihnen melden.
Seien Sie wachsam – auch wenn bekannte Namen genutzt werden:

  • wenn jemand einen Fernzugang zu Ihrem System/Laptop wünscht z.B. über TeamViewer.
  • wenn Sie jemand auffordert einen Fernzugriff zu genehmigen oder zu beantragen.
  • wenn Sie Programme installieren sollen, die Sie angeblich für Homeoffice-Zwecke oder Schadprogramm-Abwehr benötigen.

4. Telefonische Kontaktaufnahme

Betrüger können versuchen, Sie telefonisch unter Druck zu setzen, indem Sie auf Teleworking-Erfordernisse Bezug nehmen.

4.1 Seien Sie bei telefonischen Kontakten wachsam:

  • Geben Sie keine Zugangsdaten/Passwörter heraus, weil Sie sich sonst angeblich nicht mehr in das System einloggen können oder nicht mehr über Teleworking arbeiten können oÄ. Es gibt keinen legitimen Grund für die Weitergabe von Zugangsdaten/Passwörtern, auch wenn Sie der Anrufer noch so sehr unter Druck setzt.
  • Erteilen Sie keine Zugangsberechtigungen ohne Prüfung der Identität des Anfordernden (bzw. in Einhaltung der erforderlichen Prozessschritte).

4.2 Wie gehen Sie in solchen Fällen richtig vor?

  • Kommen Sie dem Auftrag nicht ohne Abklärung nach, jeder versteht dies in der aktuellen Situation.
  • Akzeptieren Sie Zeitdruck nicht, wenn das von Ihnen verlangt, Vorgaben und Regeln zu brechen.
  • Notieren Sie sich Name und ggfs. Unternehmen des telefonisch Anfragenden und prüfen Sie dessen Identität/Berechtigung.
  • Halten Sie sofort telefonisch Rücksprache mit dem Absender (sofern Kollegin/Kollege), mit Ihrer Führungskraft, oder mit Ihrer IT-Abteilung.
  • Allgemein gilt für Teleworking: Achten Sie darauf, dass Sie interne/vertrauliche Unternehmensdaten in einem geschützten Bereich (indoor) bearbeiten. Zugriff auf Hard-/Software und Daten dürfen aus rechtlichen Gründen nur Sie als Mitarbeitern haben (auch nicht Ihre privaten Vertrauenspersonen). Bitte beachten Sie die ggfs. geltende Teleworking-Policy.

Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie Zuhause, wann immer es geht. Und all jenen, die diese Gesellschaft jetzt besonders am Laufen halten, ein großes Dankeschön.

Mit freundlichen Grüßen
Mst. Reinhard Herberstein

Windows 10 Upgrade

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Windows 10 Update (Version 1909)

Seit November steht der Download als ISO Datei bei Microsoft zur Verfügung.

Neuerungen und ISO Download auf winfuture.de

Windows 10 Update (Version 1903)

Seit Ende Mai steht der Download als ISO Datei bei Microsoft zur Verfügung.
Neuerungen auf winfuture.de

Windows 10 Update (Version 1809)
Seit Oktober 2018 steht der Download als ISO Datei bei Microsoft zur Verfügung.

Windows 10 Spring Creators Update (Version 1803)

Seit 08.05.2018 steht der Download als ISO Datei bei Microsoft zur Verfügung.

Windows 10 Fall Creators Update (Version 1709)

Seit 17.10.2017 steht der Download als ISO Datei bei Microsoft zur Verfügung.

Windows 10 Creators Update (Version 1703)

Seit 05.04.2017 steht der Download als ISO Datei bei Microsoft zur Verfügung.

Windows 10 ”Anniversary”-Update (Version 1607)

Nach rund zwölf Monaten Entwicklungszeit ist es nun seit 02. August 2016 soweit: Microsoft verpasst seinem aktuellsten Betriebssystem ein ordentliches Facelift. Das “Anniversary”-Update (Version 1607) ist weit mehr als nur ein Service Pack oder ein .1-Release, es ist ein ordentlicher Schritt vorwärts mit hunderten neuen Funktionen und Bugfixes.
Das Windows 10 Gratis-Upgrade Aktion ist mit 29.07.16 ausgelaufen und nicht mehr verfügbar.

Gratis-Upgrade auf Windows 10

Seit 29.07.2015 können alle, die bereits den Download von Windows 10 hinter sich haben Windows 10 auch installieren. Per DVD oder USB-Stick können Sie dann eine komplette Neuinstallation beginnen. Vorher muss aber zwingend das Upgrade von Windows 7 oder 8.1 auf Windows 10 durchgeführt werden. Erst dann generiert Microsoft aus dem alten Key eine neue Lizenz für Windows 10. Eine “saubere” Installation von einem PC mit Windows 7/8.1 aus ohne vorheriges Upgrade auf Windows 10 wird nicht aktiviert.

Windows Release (November 2015 ) / Clean Installation
Seit dem neuen Windows 10 Build 1511 (10586) Release ist eine Clean Installation mit einen Windows 7 / 8 Lizenzkey möglich und aktiviert (Internetverbindung wird benötigt).

Abgesehen von dieser Grundlage gibt es jedoch Anzeichen dafür, dass das Datum Ende Juli 2016 nur ein Richtwert für die Verfügbarkeit des Gratis-Upgrades ist. Abhängig vom Kaufzeitpunkt eines mit Windows 7, 8 oder 8.1 ausgerüsteten Fertig-Rechners wird es laut Ende Juni 2015 veröffentlichten Dokumenten von Microsoft möglich sein, dass einige Rechner noch bis zu zwei Jahre nach dem offiziellen Marktstart von Windows 10 mit dem Upgrade versorgt werden können.

Darauf sollte man sich freilich nicht zu sehr verlassen, wenn man einen dann vermutlich ohnehin schon etwas veralteten Rechner mit den älteren Windows-Ausgaben erwirbt, auch wenn der Preis vermutlich sehr reizvoll sein mag.

Windows 10: Kompatibilitätsprüfung

Voraussetzung für die schnelle Bereitstellung ist noch eine Kompatibilitätsprüfung. Wenn Microsoft feststellt, dass ein Rechner noch nicht bereit für das Upgrade sei, will man den Nutzer mit weiteren Informationen versorgen. Darunter befänden sich in bestimmten Fällen beispielsweise die Kontaktdaten des Hardware- oder Softwareherstellers. Welche Kompatibilitätsprüfung Microsoft im Detail vorsieht, geht aus dem Blogeintrag jedoch nicht hervor. Bei den meisten Upgrade-Inkompatibilitäten wird man sich laut Microsoft dafür entscheiden, das Upgrade fortzuführen und nach dem Upgrade alternative Kompatibilitätslösungen im Windows-Store zu finden.

Windows 10: Auto-Download

Microsoft hat mittlerweile auch erklärt, was genau ab dem 29.7. mit den PCs passiert, bei denen der User eine Reservierung vorgenommen hat. “Wenn Sie Windows 10 reserviert haben, erhalten Sie eine Nachricht, wenn unsere Kompabilitätsprüfung erfolgreich war und wenn Windows 10 auf Ihrem Rechner heruntergeladen wurde”, heißt es. Das bedeutet im Klartext: Wer die Reservierung im Vorfeld bestätigt hatte, bei dem werden die für Windows 10 nötigen Dateien im Hintergrund heruntergeladen und erst dann kommt eine Nachricht. Im Falle der bereits getätigten Reservierung gibt es also keinen weiteren Dialog, ob man nun Windows 10 herunterladen will oder nicht. Zu sehen ist eine Schaltfläche mit dem Hinweis: Ihr PC ist bereit für das kostenlose Upgrade.

Windows 10: Reservierung ändern

Den Stand Ihrer Reservierung überprüfen Sie, indem Sie erneut auf das Windows-Logo im Tray klicken und anschließend “Überprüfen des Aktualisierungsstatus” wählen. Hier können Sie die Reservierung im Übrigen auch wieder zurückziehen. Bedenken Sie: Nutzer können Windows 10 nach der Installation 30 Tage lang testen und bei Nichtgefallen auf das vorherige System zurückwechseln. Das bedeutet, dass die Lizenz für das ältere Windows nach dem Ablauf des Testzeitraumes wohl unwiederbringlich ihre Gültigkeit verliert und nur noch die Nutzung von Windows 10 möglich ist.

Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, steht Ihnen HR-Service gerne zur Verfügung.

Weitere Information zum Windows 10 Upgrade finden sie unter
http://www.microsoft.com/de-de/windows/windows-10-upgrade

Windows 10 FAQs finden Sie unter
http://www.microsoft.com/de-de/windows/windows-10-faq

Quelle / Information: http://winfuture.de ;  http://www.pcgameshardware.de ; http://www.microsoft.com/de
Alle Angaben ohne Gewähr!

Windows 7 Support Ende

Supportlebenszyklus für Windows 7
endet mit 14. Jänner 2020

Sehr geehrte Anwenderin,
Sehr geehrter Anwender,

der Support für Windows 7 Pro/Home/Starter endet mit 14. Jänner 2020 daher ist ein Umstieg auf ein neueres Betriebssystem nötig. Für etwaige Hilfestellungen für die Installation auf ein neueres Betriebssystem stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Beachten Sie das eine Umstellung genügend Vorlaufzeit und eine Planung benötigt, daher kontaktieren Sie uns rechtzeitig.

“Microsoft hat sich verpflichtet, 10 Jahre Produktsupport für Windows 7 bereitzustellen, das am 22. Oktober 2009 veröffentlicht wurde. Nach Ablauf dieser 10 Jahre wird Microsoft den Support für Windows 7 einstellen, sodass wir unsere Investitionen auf die Unterstützung neuerer Technologien und großartiger neuer Erfahrungen konzentrieren können. Der Support für Windows 7 endet am 14. Januar 2020. Anschließend sind weder technische Unterstützung noch automatische Updates zum Schutz des PCs verfügbar. Microsoft empfiehlt dringend, vor Januar 2020 zu Windows 10 wechseln, um Situationen zu vermeiden, in denen Sie Service oder Support benötigen, der nicht mehr verfügbar ist.”

FAQ zu Windows 7/10

Quelle: Microsoft

Fernwartung

Bestimmungen / Haftungsausschluss / Datenschutz / Kosten
für den HR-Service Fernwartungsservice

1. Bestimmungen / Haftungsausschluss

  • Bitte beachten Sie, dass Ihnen dieser Service nur während unserer Geschäftszeiten und nach telefonischer Absprache mit unseren Support-Mitarbeitern zur Verfügung steht.
  • Dieser Fernwartungsservice ist kostenpflichtig, die aktuellen  Kosten entnehmen Sie nachfolgend.
  • Sie sind im Begriff, eine gemeinsame Fernwartungssitzung mit einem Support-Mitarbeiter von HR-Service herzustellen.
  • HR-Service übernimmt keinerlei Gewährleistung für die auf Ihrem Computer installierten Programme, sowie deren Schutzeinrichtungen (Virenscanner oder Firewall).
  • Der Kunde ist ausschließlich für seine Datensicherheit verantwortlich.
  • Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
  • HR-Service  übernimmt keine Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitliche Nähe zum geleisteten Support stehen.
  • Mit dem Download, Nutzung und Benutzung der Fernwartungssoftware nehmen Sie die Bestimmungen / Haftungsausschluss / anfallende Kosten  an.

1.1 Datenschutz

  • Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Support Mitarbeiter keine Verbindung zu Ihren PC herstellen.
  • Mit bekanntgabe der Zugangsdaten, stimmen Sie den Zugriff auf Ihr System/Client/PC/mobilen Gerät und der aktuell gültigen Verrechnungsbasis zu.
  • Es werden keinerlei Fremdprogramme ohne Ihrer Zustimmung auf Ihren PC installiert.
  • Es ist nicht möglich, unbemerkt und unberechtigt Daten von Ihrem PC zu entfernen.
  • Sie können die gemeinsame Sitzung jederzeit beenden.
  • Es werden keine Daten an dritte weitergeleitet, außer Sie stimmen dieser in schriftlicher / mündlicher Form zu.

Als Fernwartungssoftware wird  Team Viewer verwendet. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgender Internetseite. Beachten Sie das der Betreiber für den Inhalt verantwortlich ist, bei Rückfragen stellen Sie direkt an diesen.

2. Kosten
Mit dem zum Download freigegebenen QS Fernwartungstool, können wir uns direkt über das Internet auf Ihren Client/PC verbinden und zugreifen – dies geschieht nur solange die Verbindung mit uns aufrecht ist.
Vorteile für Sie:
◾Eventuelle Probleme mit Ihrem Client/PC oder den Applikationen können meist rasch und effizient von uns gelöst werden.
◾Fahrtzeit und Fahrtkosten entfallen daher.

Verrechnungsbasis:  Die Mindestverrechnung pro angefangene Fernwartungseinheit* beträgt 79.- EURO (á 15min), jede weitere Fernwartungstätigkeit* wird in 15min. Einheiten verrechnet. Wartungsvertragskunden gemäß Vereinbarung.  Die Rechnung erhalten Sie nach Abschluss der Fernwartungstätigkeiten an Ihre bekanntgegebene email zugesandt.
*Abrechnung erfolgt pro Fernwartungstätigkeit und können nicht kumuliert werden.

Alle Angaben unterliegen der aktuellen AGB von Mst. Herberstein Reinhard – HR-Service
Stand: 03.12.2022 / Version 3.0.3
Für eventuelle Satz- und Druckfehler wird nicht gehaftet!
Copyright © Mst. Herberstein Reinhard / HR-Service 2011-2023

AGB Wartungsvertrag

Reinhard Herberstein / HR-SERVICE
IT-Dienstleistungen
HR_Anmeldung
Kapellenweg 23
A-5020 Salzburg
(Aktiviere Javascript, um die Email-Adresse zu sehen)
Mobil:+43-(0)660-3447913
FAX / Phonebox: +43 (0)820-220270383
FAX: +43 (0)662-2305341

Stand: 17.04.2018 / Version 3.0.3

 

C) Sonderbestimmungen für Wartungsvertragskunden (A/B)

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Wenn nicht anders im Wartungsvertrag vereinbart gelten die AGB von HR-Service  Punkte A) ; B)  und C) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Gilt für bereits bestehende Wartungsvertragskunden und Neukunden mit den Wartungsvertragstarifeinheiten: Basic Support; Advanced Support; Gold Support.

A) Für den Verkauf und die Lieferung von Support Leistungen
B) Für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten

2. gesonderte Vereinbarung f. Wartungsvertragskunden

  1. nicht verbrauchte Einheiten können nicht kumulativ aufgerechnet werden und verfallen am Ende der Rechnungsperiode bzw. am Monatsende.
  2. Wartungsentgelttarife: Basic- / Advanced- / Gold- Support und bestehende Wartungsverträge wird im jeweiligen Vertrag festgehalten.
  3. Reaktionszeiten sind Richtwerte können aber kürzer sein, jedoch nicht länger als wie im Wartungsvertrag vereinbart sein.
  4. ein Upgrade auf ein nächst höheres Paket ist jeweils am Ende des Monats möglich, ein Downgrade ist erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich.
  5. bereits voraus bezahlte Beiträge, werden abzüglich einer einmaligen Servicegebühr von EURO 55.- rückerstattet (z.B.: Auflösung des Vertrages / Kündigungsfrist).
  6. jede weitere Kosten für Einheiten, werden im jeweiligen gültigen gewählten Wartungsvertragstarif verrechnet.
  7. Anfahrtszeiten und Materialeinkauf werden mit den aktuell gültigen HR-Service Tarifen verrechnet.
  8. Vorrangig sind alle die im bestehenden Wartungsvertrag vereinbarten Punkte angeführt, alle nicht angeführten Punkte sind gemäß den aktuellen AGB von HR-Service anzuwenden.
  9. vorzeitige / einvernehmlicher Auflösung des Wartungsvertrages durch den Auftraggeber: 8 Wochen Kündigungsfrist / vom restlichen Jahresgesamtauftrag sind 30% des Auftragswertes und die in Punkt C) 2.e Servicegebühr zu entrichten.
  10. Wertanpassung für Wartungsverträge erfolgt Quartalsmäßig oder jeweils zum  01.01.; 01.03.; 01.06.; 01.09.;  des Folgejahres/monats.

3. Fernwartungstool

1. Die Kosten für das Fernwartungstool werden gesondert verrechnet und beinhaltet zwei  Halbjahresbeiträge am Jahresanfang / Jahresmitte. Mit Wartungsvertragsende endet der Support der Software und die Beitragskosten, anteilig bezahlte Beiträge werden in der Endabrechnung gegenverrechnet.
Die Softwarelizenz ist Eigentum von Reinhard Herberstein / HR-Service.

 

 

 

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Es gelten die aktuellen AGB für Neu-und Bestandskunden inkl. Wertsicherung.

Für eventuelle Satz- und Druckfehler wird nicht gehaftet!

Erfüllungsort ist Salzburg-Stadt.
Gerichtsstand ist Salzburg.
Stand: 17.04.2018 / Version 3.0.3
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